Sorge um Ausgetretene
Die aus der Kirche ausgetretenen Menschen bleiben Christen und dürfen sich jederzeit an den Pfarrer als Seelsorger wenden.
Wiedereintritt - Was ist zu tun?
Wir bitten Sie, sich vor Ihrem Eintritt mit folgenden Dokumenten in der Pfarrkanzlei anzumelden:
- Taufschein, wenn verheiratet auch Heiratsurkunde
Die Wiederaufnahme findet nach einem Gespräch mit dem Pfarrer in einer kleinen Feier in der Kapelle der Kirche statt.
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