Bilder aus dem Pfarrleben

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat, kurz PGR genannt, existiert seit 1971. Damals hat die Wiener Diözesansynode aufgrund der vom II.Vatikanischen Konzil herausgearbeiteten Stellung der Laien in der Kirche die Einführung dieses Gremiums beschlossen. Das entscheidend Neue im Vergleich zu älteren Gremien (Pfarrkirchenrat, Pfarrausschuss) war die Wahl dieses Gremiums durch die ganze Pfarrgemeinde und damit die Stärkung des Gedankens der demokratischen Mitverantwortung aller Gemeindemitglieder.
Der PGR hat gemäß der diözesanen PGR-Ordnung die Aufgabe, den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich zu unterstützen, Fragen des pfarrlichen Lebens zu beraten und mit dem Pfarrer zu entscheiden und die Beschlüsse durchzuführen. Zugleich ist der PGR der gesetzliche Vermögensvertreter der Pfarre.

Praktisch gesprochen hat der PGR vor allem die Aufgabe, in wichtigen und in grundsätzlichen Fragen gemeinsam mit dem Pfarrer den besten Weg für die Pfarre zu überlegen. Zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben setzt der PGR Ausschüsse ein, z.B. den Bauausschuss für die Kirchenrenovierung . Daneben gibt es die ständigen Ausschüsse, z.B. Caritas, Jugend, Liturgie, ...Zweitens koordiniert der PGR das pfarrliche Leben. Da in der Regel alle Gruppen in ihm vertreten sind, ist er das geeignete Organ, die vielfältigen Aktivitäten der zahlreichen Gruppen so weit es notwendig ist aufeinander abzustimmen.

 

Heute, 22.5.2012

Heilige/r des Tages:
Hl. Rita

Lesung: Apg. 20,17-27.

Evangelium: Joh. 17,1-11a.

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